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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge im Bereich der Fotografie. Sie gelten als Vereinbart, wenn ein Termin mit reserviert wird und/oder dem nicht umgehend widersprochen wird.

Möchte der Kunde dem AGB wiedersprechen, muss er schriftlich bin in 3 Tagen Widerspruch einlegen und der Fotografin das vorlegen. Abweichende Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Diese erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, das die Fotografin es schriftlich akzeptiert.

 

Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle der Fotografin hergestellten Produkte, egal in welcher Form oder auf welchen Medium sie erstellt sind oder vorliegen (Bilder Daten auf CD, Fachabzüge Usb Stick)

 

2. Urherberrecht

1. Das Urheberrecht liegt immer bei der Fotografin und ist nicht übertragbar.

2. Die Bilder die bei einem Auftrag entstehen, sind grundsätzlich immer nur für den Privaten Gebrauch des Auftraggebers/Kunden bestimmt, sofern dies nicht vorher schriftlich anders vereinbart wurde.

3. Überträgt die Fotografin die Nutzungsrechte an den Bildern, sofern etwas nicht anders schriftlich vereinbart wurde, gilt nur ein Nutzungsrecht. Ein weitergeben der Nutzungsrechte ist nicht gestattet und bedarf besonders schriftlicher Form.

4. Die Nutzungsrechte werden erst nach Bezahlen des Auftrages an die Fotografin übertragen.

5.Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

6. Bei der Verwendung der Lichtbilder im Internet(Online) und in Printmedien (im privaten Bereich)

Ist die Fotografin als Urheberin des Lichtbildes zu nennen.

Eine Verletzung des Rechts der Namensnennung berichtigt einen Schadensersatz an die Fotografin.

7. Rohdaten (RAW Dateien) verbleiben der Fotografin. Die JPGs werden an den Auftraggeber/Kunden per Download übergeben bzw. gesendet per Email oder WhatsApp und sollen bin in 3 Wochen abgespeichert und gesichert werden.

6. Die Bilder werden 3 Monate digital gespeichert, und gegeben falls noch weitere Bearbeitung der Bilder nach bestellen zu können. Nach diesen 3 Monaten, sollte der Auftraggeber alle Bilder gesichert haben, da die Medien dann nicht mehr gespeichert sind.

7. Die zu bearbeiteten Bilder, die der Kunde vorab bucht, werden bin in spätestens 3-5 Wochen dem Auftraggeber per Download zugesendet, dies gescheit im Großen JPG Format.

 

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung von Lichtbildern wird ein Honorar als eine vereinbarte Pauschale erhoben die Nebenkosten wie Reisekosten (Bis 35km) Spesen, Requisiten, Studiomiete etc. beinhaltet. Geänderte Vereinbarungen sind schriftlich festzulegen und zusätzliche pauschalen vom Auftraggeber zu zahlen.

2. Soweit Kostenvoranschläge vom Fotograf erstellt werden sind diese unverbindlich. Sind während der Produktion Kostenerhöhungen wie Zb.  überschreiten der Zeit, so ist zusätzlich eine Vergütung auf Grundlage der vereinbarten Zeit in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu zahlen.

3. Die kosten des Shootings werden Bar nach dem Shooting bezahlt.

4. Sollten nach dem Übertragen der Bilder noch zusätzliche Bilder dazu gebucht werden wollen, nach vereinbarten Preis, können diese dann an das Konto der Fotografin nachträglich überwiesen werden.

5. Fällige Rechnungen sind sofort zu zahlen, Der Auftraggeber Gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens nach 10 (in Worten zehn) Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen begleicht Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer Fälligkeit zugehend Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

6. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.

7. Bis auf Vollständige Bezahlung der Bilder bleibt die Fotografin die Eigentümerin der Lichtbilder.

8. ist es der Fotografin bin in spätestens 8 Wochen nach Auftrag wegen Krankheit, Unfall, Todesfall in der Familie oder ähnlichen die Bilddateien zu bearbeiten oder zu übergeben, so verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatz oder derzeitige Kosten. Die Fotografin bemüht sich in diesem Fall so schnell wie möglich dies Aufzuarbeiten.

 

4. Gutscheine

1. Gutscheine können nicht in Bar ausgezahlt werden.

2. Sie können nicht eingetauscht werden gegen andere Shooting Pakete, Außer es ist vorab schriftlich mit dem Fotografen abgesprochen und schriftlich erfasst worden.

3. Es besteht die Möglichkeit einen Gutschein zu verrechnen mit zusätzliche gebuchten Leistungen.

4. Sollte der Gutschein für ein Shooting Paket nicht ausreichen so wird die Different danach in Rechnung gestellt.

5. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach § 195 BGB.

6.Gutscheine berechtigen den Auftraggeber oder eine diese bestimmte Person nach vollständiger Bezahlung innerhalb der Gültigkeitszeitraums zur Buchung eines der Termin bei der Fotografin.

7. Die Bezahlung erfolgt Wahlweise, in Bar im Studio oder per Vorkasse (Überweisung auf das Konto der Fotografin).

5. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten , die nicht unbedingt in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vetragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und Ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vetragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungshilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben.

Für Schäden an Aufnahmeobjektiven, Vorlagen, filmen, Displays, Layouts, negativen oder Daten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Die Fotografin Verwahrt die Aufnahmen 3 Monate sorgfältig, ist aber nicht verpflichtet, ist aber nicht verpflichtet diese nach 3 Monaten zu vernichten, nach Beendigung des Auftrages.

3. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern oder Vorlagen erfolgt auf kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

6. Ablauf Bidbearbeitung / Übergabe

1. Die Bilder werden innerhalb von 3 bis 5 Wochen fertig bearbeitet und dem Auftraggeber übergeben.

2. Die Fotografin verpflichtet sich, nach Zahlung der Lichtbilder den Auftrag schnellstmöglich fertig zu stellen.

7. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden gespeichert.

Die Fotografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

Die Angaben werden vertraglich festgehalten, dieser Vertrag wird bei Auftragserteilung von beiden Seiten unterzeichnet. Es gelten die Datenschutzerklärung DSGVO.

 

8. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht der Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

 

9. Bildbearbeitung

1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen Stil der Bildbearbeitung der Fotografin und ist sich bewusst, dass diese im ähnlichen Stil bearbeitet werden.

2. die nachträgliche Bearbeitung der Lichtbilder des Fotografen auf eigene Art zb Umfärbung in schwarz-weiß sepia oder mit ähnlichen Filtern ist nicht gestattet es sei denn diesem wurde schriftlich zugestimmt.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, wenn bei der Bearbeitung mitgelieferte die Bilder mit Wasserzeichen oder logo zu verwenden dies bezieht sich in der Regel auf Facebook oder andere Netzwerke und öffentliche Foren.

4. Der Auftraggeber ist Verpflichtet diese Elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, das die Fotografin der Bilder klar und eindeutig zu identifizieren ist.

5. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, die Fotografin mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt die Fotografin von allen Ansprüchen dritter frei, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen.

10. Nutzung und Verarbeitung

1. Die Vervielfältigung jeglicher Arbeiten der Fotografin bedürfen vorher immer eine schriftliche Zustimmung.

2. Die Fotografin ist nicht verpflichtet Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben wenn dies nicht im Teil des Angebots ist.

3. Hat die Fotografin dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit schriftlicher Erlaubnis der Fotografin verändert werden.

11. Lieferzeiten und Reklamation

1. Die Fotografin liefert die Bilder in 3 bis 5 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen seitens Labors oder Krankheit des Fotografen durch zb Unfall Krankheit oder Todesfall in der Familie, stellen keine Reklamation dar. Die Fotografin haftet nur bei Fristüberschreitung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Alle Arbeiten werden von der Fotografin bestmöglich und sorgfältig ausgeführt oder an andere Firmen übergeben. Reklamationen von Mängeln müssen nach 7 Tagen schriftlich gelten gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur nach Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich

3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können bei der Fotografin erworben werden.

12. Schlussbestimmung

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vetragsverhätnis ist Vettweiß

 

13. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben ausgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die wirksame Bedingung wird durch gesetzliche Regelung ersetzt.

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